FLYER | STUDIENGANG | BEWERBUNG | AUFBAU | REFERENTEN | ORDNUNGEN | DISCLAIMER |
|
NRW MASTERSTUDIENGANG "TOXIKOLOGIE" Zum Wintersemester 2009/2010 startete die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf federführend für eine Gruppe nordrhein-westfälischer Hochschulen den „NRW-Masterstudiengang Toxikologie“. Der Studiengang ist bis 2014 akkreditiert (ASIIN). Die Toxikologie beschäftigt sich mit den gesundheitsschädigenden Wirkungen von chemischen Stoffen für Mensch und Umwelt. Es ist ihre Aufgabe, mit der Risikobewertung von chemischen Stoffen die Grundlage der Chemikaliensicherheit im Bereich von Arzneimitteln, Industriechemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten wie etwa Spielzeug und Kosmetika zu legen. Der Start des „NRW-Masterstudiengang Toxikologie“ erfolgt mit zwei ähnlich aufgebauten Masterstudiengängen der Toxikologie, einem an der Charité-Universitätsmedizin Berlin zusammen mit der Universität Potsdam und einem an der Technischen Universität Kaiserslautern. Diese konzertierte Aktion ist eine Antwort auf den Mangel an qualifizierten Toxikologen und Toxikologinnen nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa, ein Mangel, der seit Jahren mit der um sich greifenden Schließung toxikologischer Universitätsinstitute immer bedrohlicher wird und den Toxikologen-Markt für Industrie und Behörden praktisch leergefegt hat. Mit dem
Inkrafttreten der europäischen Chemikaliengesetzgebung „REACH“ im
Sommer 2007 hat sich der Mangel an Toxikologen und Toxikologinnen noch
weiter verschärft. Das Akronym „REACH“ bedeutet „Registration,
Evaluation and Authorisation of Chemicals“ und steht für eine
Verordnung mit unmittelbarer Gesetzeskraft in allen Mitgliedsstaaten., die
die Chemikaliensicherheit einheitlich auf
der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union regelt. Unter REACH
müssen alle in der EU auf dem Markt befindlichen chemischen Stoffe mit
einem Produktionsvolumen ab 1 Tonne pro Jahr registriert, toxikologisch
bewertet und zugelassen werden. Dabei
handelt es sich um In Deutschland hat der Fonds der Chemischen Industrie ein Programm zur finanziellen Unterstützung bei der Einrichtung von Masterstudiengängen für Toxikologie aufgelegt. Die Initiatoren des „NRW-Masterstudienganges Toxikologie“ haben sich erfolgreich um diese Förderung beworben. Der Studiengang wird zudem vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Im Raum Düsseldorf/Köln/Ruhrgebiet findet sich eine Konzentrierung toxikologischer Expertise mit dem einzigen Lehrstuhl für Toxikologie des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und leistungsfähigen Hochschul- und hochschulassoziierten Instituten in und um Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bochum und Köln, die sich mit toxikologischen Fragestellungen beschäftigen.. Dazu kommen die Kontakte mit in der Region ansässigen Firmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie und Behörden. Eine Kerngruppe der an dem Masterstudiengang beteiligten Hochschullehrer blickt auf eine 15jährige Erfahrung in toxikologischer Lehre im Rahmen von drei durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Graduiertenkollegs mit Düsseldorf als Sprecherhochschule zurück. Der Studiengang beginnt jeweils im Wintersemester und erstreckt sich über die Dauer von 4 Semestern. Er ist ein konsekutiver Vollstudiengang und setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, ab 2010/2009 auch Staatsexamen) in naturwissenschaftlichen oder medizinischen Fächern voraus. Des weiteren wird eine gute Beherrschung der deutschen Sprache und eine für das Verständnis von englischsprachigen Vorlesungen und englischsprachiger Fachliteratur ausreichende Beherrschung der englischen Sprache vorausgesetzt. Insgesamt beträgt die Arbeitslast 3 600 Stunden; dies entspricht 120 Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits. Davon werden 30 ECTS-Credits im 4.Semester in Form einer in der Regel experimentellen Masterarbeit erworben. Das Studium der ersten 3 Semester ist modular aufgebaut. Es werden die Module des Grundlagenbereichs (Anatomie, Chemie, Biochemie und Pathologie) und die Module des Pflichtbereichs (Allgemeine und Spezielle Toxikologie, Biostatistik und Epidemiologie, Methoden der Toxikologie und Regulatorische Toxikologie) angeboten. Zusätzlich müssen im Spezialisierungbereich eine Pilotarbeit und 2 Wahlpflichtmodule belegt werden. Der Studiengang bietet unterschiedliche Lehrmethoden an: Vorlesungen, Seminare, E-Learning mit Tutorium, Laborpraktika, Übungen und Exkursionen. Das allgemeine E-Learningkonzept des Masterstudiengangs basiert auf einer Internet-Lernplattform und stellt den Studierenden zusätzliche Lehrmaterialien und weiterführende Aufgaben elektronisch zur Verfügung. Im Bereich der Regulatorischen Toxikologie stellen die Studierenden ihre Kompetenz zum Lösen von toxikologischen Bewertungsproblemen in Übungen unter Beweis, die dem späteren beruflichen Tätigkeitsfeld entnommen sind. --> Flyer: E-Learning-Konzept Der Studiengang ist von den Lehrinhalten ebenso wie von der Zusammensetzung des Lehrpersonals her interdisziplinär ausgerichtet und auf die Integration des Wissens aus den verschiedenen Fachgebieten hin konzipiert. Die Absolvent(inn)en des Studienganges sollen in der Lage sein, in der akademischen Forschung und in der Forschung und Entwicklung in der Industrie ebenso beruflich erfolgreich zu sein wie im Bereich der Bewertung der Chemikaliensicherheit in Behörden und Unternehmen.
|